Bausachverständiger Zarnick in Datteln
Vom Gutachten bis hin zur Baubegleitung
Um als Bausachverständiger tätig werden zu können, ist eine Ausbildung als Meister oder Techniker bzw. Ingenieurstudium im Bau- oder Baunebengewerbe notwendig.
Ich selbst habe eine Technikerausbildung mit anschließender Weiterbildung zum Bausachverständigen und nehme regelmäßig an Fortbildungen teil. Außerdem bin ich Firmeneigner der Firma FugenTechnik und besitze damit mehr als 30 Jahre Erfahrung auf Baustellen.
Als Bausachverständiger möchte ich Sie unterstützen Baumängel und Bauschäden während der Bauphase oder nach Fertigstellung der Immobilie zu ermitteln. Erfahrungsgemäß kann der verursachte Ärger der mit Baumängeln einhergeht, nicht nur Geld, sondern auch Nerven und Zeit kosten.
Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Durch meine langjährige Tätigkeit im Baubereich konnte ich sehr viele Erfahrungen sammeln in puncto Feuchtigkeitsschäden und ihre Ursachen. Gemeinsam werden wir auch Probleme an ihrem Haus finden und beseitigen oder Mängel an der Bausubstanz feststellen, um den Verursacher darauf hinzuweisen, dass er diese zu beseitigen hat.
Bausachverständiger
Feuchtigkeit und Schimmelpilz
Baubegleitung / Beweissicherung
Mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle gehen Sie sicher, dass die Bauausführung bei ihrem Bauvorhaben vertragsgemäß, sowie sach- und fachgerecht erfolgt.
Beratung und Gutachten
In einem ersten Gespräch wird anhand der Faktenlage geprüft, ob ein vollständiges Gutachten notwendig ist. Es kann durchaus sein, dass ein Kurzgutachten zu einem einzelnen Problem ausreichend ist. Das wiederum spart Zeit und Geld.
Wie läuft die zusammenarbeit ab?
01
Telefongespräch
Der Erstkontakt am Telefon dient dem Austausch von persönlichen Daten und Erörterung der Problemlage. An diesem Punkt wird auch festgestellt, ob wir tatsächlich die richtigen für ihr Problem sind. Das Beratungsgespräch am Telefon ist kostenlos.
02
Kostenbesprechung
Ja, wir sind die richtigen! Dann ist an dieser Stelle auch schon klar, dass der Auftrag zur Beratung / Besichtigung mit einem Ortstermin notwendig ist. Mit der Terminvereinbarung müssen auch die Kosten, die ein solches Verfahren erzeugt, besprochen werden. Zu dieser Klärung gehört auch im Vorfeld, ob eine Begehung nur mit einem mündlichen Ergebnis abschließt, oder mit einem schriftlichen, dem Bericht oder Gutachten.
03
Vor-Ort-Termin
Sind die Kosten für die Begutachtung (oder andere Tätigkeit) geklärt, kann ein Vor-Ort-Termin bestimmt werden.
04
Auftrag
Der Auftrag sollte jetzt schriftlich beschrieben und festgehalten werden, um letztendlich die Tätigkeit zu starten.